Axel Springer SE: Delisting wirksam

Der Widerruf der Börsenzulassung wird gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 6. April 2020 wirksam. Danach können die Axel Springer SE-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.04.2020: Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Axel Springer SE heute mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf … Axel Springer SE: Delisting wirksam weiterlesen